AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Nancy Krientsch | Luz Art Photography

Teil A: Fotografie

  • 1 Geltung und Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von Nancy Krientsch | Luz Art Photography, Bundesstraße 33a/12, 6973 Höchst (im Folgenden „Fotograf“ genannt), durchgeführte  Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Bereich der Fotografie. Dies betrifft insbesondere Hochzeitsfotografie, Familienportraits, Portrait, Babyfotografie sowie Kindergarten- und Schulfotografie.

(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Fotografen und den Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt), ohne dass darauf ausdrücklich Bezug genommen werden muss.

  • 2 Auftragsabwicklung

(1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot des Fotografen, in dem die vereinbarten Leistungen und die Vergütung festgelegt sind. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Die Auftraggeber erhalten nur bearbeitetes Bildmaterial im hochauflösenden Format (z. B. JPEG). Unbearbeitete Rohdaten (RAW-Dateien) werden nicht herausgegeben.

(3) Der Fotograf hat das Recht, die zur Abnahme vorgelegten Fotografien zur Nachweisführung seiner Urheberschaft zu archivieren. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Auftragserfüllung ist nicht Bestandteil des Vertrags.

(4) Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrags.

(5) Der Fotograf ist in der künstlerischen und technischen Gestaltung der Fotografien frei, sofern keine ausdrücklichen Weisungen des Auftraggebers vorliegen. Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

(6) Der Fotograf kann das Fotoshooting bei Bedarf durch Dritte durchführen lassen.

  • 3 Buchungs- und Zahlungsabwicklung bei Hochzeitsfotografie

(1) Nach Vertragsunterzeichnung wird eine Terminreservierung Gebühr von 20% der Kosten fällig. Erst mit Eingang der Gebühr beim Fotografen gelten die im Vertrag genannten Termine als verbindlich gebucht. Trifft die Termine Reservierungsgebühr nicht fristgemäß ein, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet.

(2) Das Resthonorar wird fällig mit Übergabe der Bilder. Die Terminreservierung Gebühr ist nicht auf andere Produkte übertragbar und wird im Falle einer Stornierung auf die anfallenden Stornogebühren gemäß § 6 angerechnet.

(3) Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und der Fotograf den neuen Termin nicht wahrnehmen können, verfällt die Termine Reservierungsgebühr als pauschalierter Schadenersatz für den frei gehaltenen Termin, es sei denn, das Brautpaar weist nach, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  • 4 Buchungs- und Zahlungsabwicklung bei allen anderen fotografischen Leistungen

(1) Bei allen weiteren fotografischen Leistungen (z.B. Portraits, Familienfotos, Babyfotografie) ist das gesamte Honorar unmittelbar nach dem Shooting fällig. Die Fotografin stellt unmittelbar nach dem Shooting eine Rechnung aus. Diese ist sofort nach Erhalt und ohne Abzug zu begleichen.

(2) Die Auslieferung der Fotos (Digital oder Print) erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Aufnahmen im Eigentum der Fotografin. Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der Fotos ohne vollständige Bezahlung ist ausdrücklich untersagt.

(3) Bei Zahlungsverzug behält sich die Fotografin vor, Mahngebühren in Höhe von 10 € sowie Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen.

(4) Konzeptionelle Leistungen (z. B. Beratung, Layout) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Zusätzliche Besprechungen oder organisatorischer Aufwand werden gesondert berechnet.

(5) Das vereinbarte Nutzungsrecht geht erst nach vollständigem Zahlungseingang an den Auftraggeber über.

  • 5 Besonderheiten bei Kindergarten- und Schulfotografie (Online-Shop-Abwicklung)

(1) Die Bestimmungen dieses Paragrafen gelten für alle Aufträge im Bereich der Kindergarten und Schulfotografie. Vertragspartner für die Organisation und Durchführung des Fototermins ist die jeweilige Institution (Leitung der Schule, des Kindergartens, der Kita oder der Elternbeirat), im Folgenden „Institution“ genannt. Vertragspartner für den Kauf der Fotoprodukte sind die jeweiligen Erziehungsberechtigten.

(2) Die Institution verpflichtet sich, den Fotografen bei der Organisation des Fototermins zu unterstützen. Sie informiert die Erziehungsberechtigten rechtzeitig über den Termin und den Ablauf der Online-Anmeldung. Sie stellt sicher, dass dem Fotografen vor Beginn der Aufnahmen die elektronischen datenschutzrechtlichen Einverständniserklärungen (Online-Einwilligung zur Anfertigung und Verarbeitung von Bildaufnahmen Minderjähriger im GotPhoto-System) der Erziehungsberechtigten vorliegen. Liegt für ein Kind keine solche Online-Einwilligung vor, darf dieses nicht fotografiert werden.

(3) Die Auswahl, die Anzeige und der Kauf der Fotografien erfolgen ausschließlich über das passwort- bzw. kennwort geschützte Online-Galerie- und Shopsystem GotPhoto. Die Erziehungsberechtigten erhalten hierzu am Fototag oder im Nachgang individuelle, geschützte Zugangsdaten (z. B. via QR-Code-Karte).

(4) Es besteht kein Kaufzwang. Ein Kaufvertrag über die Fotoprodukte (digital oder Print) kommt erst mit der kostenpflichtigen Bestellung durch die Erziehungsberechtigten im GotPhoto-Online-Shop zustande. Es gelten die im Online-Shop angegebenen Preise und Zahlungsbedingungen. Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.

(5) Bei der Erstellung von Gruppen- oder Klassengemeinschaft Fotos erklärt sich der Erziehungsberechtigte durch die Einwilligung zur Teilnahme damit einverstanden, dass dieses Foto auch von den Erziehungsberechtigten der anderen auf dem Foto abgebildeten Kinder der gleichen Gruppe/Klasse im GotPhoto-Shop eingesehen und erworben werden kann.

  • 6 Stornogebühren bei Hochzeitsfotografie

(1) Bei Rücktritt vom Vertrag durch das Brautpaar werden unter Anrechnung ersparter Aufwendungen folgende Stornogebühren (als pauschalierter Schadenersatz) fällig:

Bis 8 Monate vor dem Hochzeitstermin: 50% des Honorars.

Bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 70% des Honorars.

Weniger als 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 90% des Honorars.

(2) Sind der Fotografin bereits Fremdkosten entstanden (z. B. durch Buchbinder, Grafiker, Labore), werden diese dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern sie nicht im stornierten Honorar enthalten sind.

  • 7 Stornogebühren bei allen anderen fotografischen Leistungen

(1) Bei anderen fotografischen Leistungen gelten folgende Stornogebühren:

Storno bis 2 Monate nach Vertragsunterzeichnung: 30% des Honorars.

Storno bis 3 Monate vor dem gebuchten Termin: 40% des Honorars.

Storno innerhalb von 3 bis 2 Monaten vor dem gebuchten Termin: 70% des Honorars.

Storno innerhalb von 1 Monat vor dem gebuchten Termin: 80% des Honorars.

  • 8 Nutzungsrechte für Privatkunden

(1) Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien für private, nicht kommerzielle Zwecke. Dies umfasst:

Die Nutzung der Fotografien im privaten Rahmen, wie z. B. für persönliche Fotobücher, nicht-kommerzielle Drucke und private Webseiten.

Die Weitergabe der Fotografien an Familienmitglieder oder Freunde, sofern diese ebenfalls nur für private Zwecke genutzt werden.

(2) Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken sind zulässig, sofern der Fotograf als Urheber genannt wird (z.B. „Foto: Nancy Krientsch | Luz Art Photography“).

(3) Jegliche Veränderung oder Weiterbearbeitung der Fotografien (z. B. durch Fotomontagen, Collagen, Filter, etc.) ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Fotografen nicht gestattet.

(4) Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Fotografien, wie z. B. die Weitergabe an Hotels, Restaurants oder andere Dritte, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Fotografen erlaubt.

  • 9 Schadensersatz / Vertragsstrafe

(1) Bei jeder unberechtigten (d.h. ohne schriftliche Genehmigung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Veränderung, Verbreitung oder kommerziellen Verwendung der Fotografien wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

(2) Dies gilt auch für die unberechtigte Weitergabe der Fotografien an Dritte oder deren Veröffentlichung ohne Nennung des Fotografen als Urheber.

(3) Im Falle der Verletzung von Rechten Dritter durch den Auftraggeber (z.B. bei fehlender Zustimmung von abgebildeten Personen oder Rechteinhabern) stellt der Auftraggeber den Fotografen von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen frei und hält ihn schadlos.

  • 10 Haftung

(1) Der Fotograf haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen – ausgenommen bei Schäden an der Person – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Fotograf nur, wenn diese schuldhaft verursacht wurden.

(2) Für den Verlust von digitalen Bilddaten trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Für Schäden oder Verluste, die durch Subunternehmer oder Lieferanten verursacht werden, haftet der Fotograf nicht, sofern ihm kein Auswahlverschulden trifft.

(4) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Der Fotograf haftet bei Verzug nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(5) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Lichtbeständigkeit oder Dauerhaftigkeit der Bilder.

(6) Für Mängel, die durch geringfügige Farbdifferenzen zwischen digitalen Bildern und Abzügen entstehen, besteht kein Reklamationsanspruch.

  • 11 Datenschutz und Datensicherung

(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung und Auftragserfüllung gespeichert und verarbeitet werden.

(2) Zur Erfüllung des Aufwands kann der Fotograf externe Dienstleister (z.B. für Online-Galerien und Shopsysteme wie GotPhoto) hinzuziehen. Diese werden auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet.

(3) Der Fotograf haftet nicht für den unvorhersehbaren Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflichten.

(4) Es besteht seitens des Fotografen keine allgemeine Datensicherungspflicht über die Vertragserfüllung hinaus. Der Auftraggeber ist ab Erhalt des Auftragswerks für dessen Datensicherung verantwortlich.

  • 12 Urheberrechtliche Bestimmungen

(1) Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Fotografen an den hergestellten Fotografien bleiben vorbehalten. Nutzungsrechte gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei jeder Nutzung der Fotografien den Fotografen als Urheber zu nennen (z. B. „Foto: Nancy Krientsch | Luz Art Photography“).

(3) Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

  • 13 Nebenpflichten

(1) Der Auftraggeber informiert alle anwesenden Personen darüber, dass der Fotograf anwesend sein wird, um Fotografien anzufertigen.

(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle abgebildeten Personen ihre Zustimmung zur Aufnahme von Fotografien erteilen. Der Auftraggeber hält den Fotografen von Ansprüchen Dritter hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild frei.

  • 14 Haftung und Produkthaftung

(1) Die Haftung des Fotografen und seiner Erfüllungsgehilfen ist – außer bei Personenschäden – auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

(2) Der Fotograf haftet nicht für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn von Unternehmern.

(3) Der Fotograf haftet nicht für technische Defekte an Geräten, die während des Fotoshootings auftreten könnten, oder für den Verlust von Bildmaterial durch unvorhersehbare, unabwendbare Umstände.

  • 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder später unwirksam werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  • 16 Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich das österreichische Recht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der Gerichtsstand an deren Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung. Für alle anderen Verträge (insb. B2B mit Firmen oder Institutionen) wird als Gerichtsstand der Wohnsitz des Fotografen vereinbart.

Teil B: Hochzeitsplanung

  • 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Willenserklärungen, Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen der Hochzeitsplanung Nancy Krientsch, Nancy Krientsch, Bundesstraße 33a, 6973 Höchst (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern. Sie gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.

  • 2 Vertrag und Leistungsumfang

Angebote der Auftragnehmerin sind unverbindlich, es sei denn, schriftlich wurde etwas anderes vereinbart. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.

  • 3 Mitwirkungspflichten der Auftraggeber

Die Auftraggeber müssen alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen und über eigene Planungen informieren. Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Auftraggeber können eigene Dienstleister beauftragen, ohne dass das Honorar der Auftragnehmerin beeinflusst wird.

  • 4 Beauftragung Dritter

Die Auftraggeber ermächtigen die Auftragnehmerin, Angebote von Dritten im Namen der Auftraggeber einzuholen und zu koordinieren. Dritte sind keine Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, sie haftet nicht für deren Schlechtleistung.

  • 5 Haftung

Die Auftragnehmerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden.

  • 6 Stornierung und Beendigung

Eine Stornierung ist jederzeit möglich. Bereits geschlossene Verträge mit Dritten müssen von den Auftraggebern selbst geprüft und ggf. storniert werden. Je nach Zeitpunkt der Stornierung gelten unter Anrechnung ersparter Aufwendungen folgende Pauschalen für das Honorar:

Bis 8 Monate vorher: 50%.

Bis 3 Monate vorher: 70%.

Weniger als 3 Monate vorher: 90%.

  • 7 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt werden die Vertragspflichten ausgesetzt. Eine Vertragsanpassung erfolgt, um einen Ersatztermin zu finden. Zusätzliche Kosten, die durch eine Verschiebung entstehen, sind von den Auftraggebern zu tragen.

  • 8 Datenschutz

Die Auftragnehmerin behandelt alle vertraulichen Informationen und Unterlagen der Auftraggeber streng vertraulich.

  • 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages gültig. Die unwirksame Regelung wird durch eine angemessene und rechtlich zulässige Regelung ersetzt.